AGB


Präambel
Soweit das Lindenhaus als Veranstalter auftritt, liegen den Vertragsverhältnissen folgende Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen zugrunde:

1) Vertragsschluss Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch das Lindenhaus kommt ein verbindlicher Veranstaltungsvertrag zustande. Falls die Bestätigung von der Anmeldung abweicht, gilt diese als neues Angebot und ein Vertrag ist dann abgeschlossen, falls Sie dieses binnen einer Frist von 10 Tagen schriftlich annehmen.

2) Leistungen, Preise Die vom Veranstalter geschuldeten Leistungen und Preise ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen - z. B. Flyer, Internet, Prospekt - einschließlich aller darin enthaltene Hinweise und Erläuterungen, sowie aus den Angaben im Anmeldeformular. Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Benennung eines Wanderführers o. ä. ist unverbindlich. Wanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es obliegt deshalb Ihnen, zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind oder nicht. Vorausgesetzt wird, dass Sie das in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung genannte Pensum bewältigen können.

3) Zahlung Nach erfolgter Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung.

4) Absage der Veranstaltung Das Lindenhaus kann bei Nichterreichen der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Eine Information erfolgt mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung. Die geleistete Anzahlung wird zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5) Rücktritt Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht dem Lindenhaus als Veranstalter unter Berücksichtigung des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu: bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % ab dem 14.Tag: 25 % ab dem 7.Tag: 50 % ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 80 % Sie haben die Möglichkeit, dem Lindenhaus einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt an Ihrer Stelle eine Ersatzperson in den Vertrag ein, wird dies akzeptiert und fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an.

6) Sonderkündigung Das Lindenhaus kann den Veranstaltungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/ in die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder sich auf andere Weise so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Die vom Lindenhaus mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen sind auch ermächtigt und bevollmächtigt, erforderliche Abmahnungen und Kündigungen auszusprechen. Bei berechtigter Kündigung bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis der Veranstaltung aufrechterhalten, ersparte Eigenleistungen bzw. Aufwendungen werden angerechnet.

8)Haftung, Ansprüche, Verjährung Die Haftung des Lindenhauses für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit Schäden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt und vom Lindenhaus zu vertreten sind. Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt und in der Leistungsbeschreibung als solche bezeichnet wurden, sind von einer Haftung ausgenommen. Mängel der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen, der Veranstalter zu einer Abhilfe berechtigt und verpflichtet, wenn sie nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eine Haftung aufgrund Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, insbesondere auch durch schlechte Witterungsverhältnisse sind von der Haftung ausgeschlossen. Mängelanzeigen sind an den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen zu richten, Ansprüche spätestens innerhalb einem Monat nach Ende der Veranstaltung geltend zu machen bei: Lindenhaus, Bärnzell 7, 94227 Zwiesel Tel. 09922-503253 Alle Ansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung.

9) Datenschutz Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung persönlicher Daten für interne Zwecke des Veranstalters und zur Durchführung der Programme einverstanden. Die Einhaltung der Richtlinien nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird zugesichert.

10) Gerichtsstand Soweit rechtlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Veranstalters.