Präambel
Soweit das Lindenhaus als Veranstalter auftritt, liegen den Vertragsverhältnissen
folgende Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen
zugrunde:
1) Vertragsschluss
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch
das Lindenhaus kommt ein verbindlicher Veranstaltungsvertrag
zustande.
Falls die Bestätigung von der Anmeldung abweicht, gilt diese als
neues Angebot und ein Vertrag ist dann abgeschlossen, falls Sie
dieses binnen einer Frist von 10 Tagen schriftlich annehmen.
2) Leistungen, Preise
Die vom Veranstalter geschuldeten Leistungen und Preise ergeben
sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen - z. B. Flyer,
Internet, Prospekt - einschließlich aller darin enthaltene Hinweise und
Erläuterungen, sowie aus den Angaben im Anmeldeformular.
Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit diese
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht
beeinträchtigen.
Die Benennung eines Wanderführers o. ä. ist unverbindlich.
Wanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise.
Es obliegt deshalb Ihnen, zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den
gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind oder nicht.
Vorausgesetzt wird, dass Sie das in der Leistungsbeschreibung der
Veranstaltung genannte Pensum bewältigen können.
3) Zahlung
Nach erfolgter Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des
Gesamtpreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung.
4) Absage der Veranstaltung
Das Lindenhaus kann bei Nichterreichen der in der Leistungsbeschreibung
genannten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
Eine Information erfolgt mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung.
Die geleistete Anzahlung wird zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
5) Rücktritt
Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall steht dem Lindenhaus als Veranstalter unter Berücksichtigung
des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
folgende pauschale Entschädigung zu:
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
ab dem 14.Tag: 25 %
ab dem 7.Tag: 50 %
ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 80 %
Sie haben die Möglichkeit, dem Lindenhaus einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
Tritt an Ihrer Stelle eine Ersatzperson in den Vertrag ein, wird
dies akzeptiert und fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren
an.
6) Sonderkündigung
Das Lindenhaus kann den Veranstaltungsvertrag aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/
in die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer
Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder sich
auf andere Weise so vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Kündigung gerechtfertigt ist.
Die vom Lindenhaus mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten
Personen sind auch ermächtigt und bevollmächtigt,
erforderliche Abmahnungen und Kündigungen auszusprechen.
Bei berechtigter Kündigung bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis
der Veranstaltung aufrechterhalten, ersparte Eigenleistungen
bzw. Aufwendungen werden angerechnet.
8)Haftung, Ansprüche, Verjährung
Die Haftung des Lindenhauses für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt,
soweit Schäden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt
und vom Lindenhaus zu vertreten sind.
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die
lediglich vermittelt und in der Leistungsbeschreibung als solche
bezeichnet wurden, sind von einer Haftung ausgenommen.
Mängel der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen, der Veranstalter
zu einer Abhilfe berechtigt und verpflichtet, wenn sie nicht
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Eine Haftung aufgrund Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt,
insbesondere auch durch schlechte Witterungsverhältnisse sind
von der Haftung ausgeschlossen.
Mängelanzeigen sind an den Veranstalter oder von ihm beauftragte
Personen zu richten, Ansprüche spätestens innerhalb einem Monat
nach Ende der Veranstaltung geltend zu machen bei:
Lindenhaus, Bärnzell 7, 94227 Zwiesel
Tel. 09922-503253
Alle Ansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung
der Veranstaltung.
9) Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung persönlicher
Daten für interne Zwecke des Veranstalters und zur
Durchführung der Programme einverstanden.
Die Einhaltung der Richtlinien nach dem Bundesdatenschutzgesetz
wird zugesichert.
10) Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach dem
Sitz des Veranstalters.